Fans der beliebten Serie Breaking Bad aufgepasst, denn Sony könnte eventuell bereits an einer Entwicklung arbeiten. Anlass zu diesen Spekulationen lieferte ein entsprechender Antrag beim Markenschutz. Dieser ging bei der zuständigen Behörde bereits am 5. Juni ein und wurde in englischer und deutscher Sprache gestellt.
Natürlich ist allein der Antrag unter dem Namen „Breaking Bad“ vorerst einmal nichts besonderes. Weiter unten findet sich allerdings die Definition, für welche Art von Waren und Services der Markenschutz gelten soll. Und hier sind die Ziffern 9, 28 und 41 gelistet. Diese Zahlen stehen alle mit Videospielen in Verbindung und werden in Europa üblicherweise dann genutzt, wenn eine Marke für ein Videospiel geschützt werden soll. Wir bleiben auf jeden Fall für euch dran…
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