Steam

Weiterverkauf von digitalen muss prinzipiell möglich sein, urteilt Französisches Gericht

Das Tribunal de Grande Instance, ein Zivilgericht in Frankreich, in wetwa vergleichbar mit dem deutschen Landgericht, hat entschieden, dass es in Europa prinzipiell möglich sein muss digitale Spiele, die man etwa auf Steam erworben hat, wieder weiterverkaufen zu können. Die derzeitige Regelung von Steam würde somit gegen geltendes EU-Recht verstoßen. Geklagt hatte die Verbraucherorganisation UFC-Que Chosir.

Sollte sich Valve als Betreiber der Plattform weigern, die Entscheidung des Gerichts binnen eines Monats umzusetzen, so muss das Unternehmen mit einer Geldstrafe von bis zu 3000 Euro pro Tag und für einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten rechnen. Valve will gegen das Urteil Einspruch einlegen und bekommt Rückendeckung von Interactive Software Federation of Europe (ISFE).Der CEO des Verbandes, Simon Little, führt aus, dass das Urteil im Widerspruch mit geltenden EU-Recht stünde und dramatische Auswirkungen auf die Investitionen in Videospiele in Europa haben würde.

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