Erneute Klage gegen Nintendos Wii U

Mittlerweile kann man davon ausgehen, dass Nintendo die Firma mit den meisten Klagen wegen Patentsverletzung ist. Doch wie die vergangenen Jahre zeigten sind die meisten dieser Klagen zurückgewiesen worden und immer mehr Firmen machen sich zum „Affen“. Zählt Philips nun auch dazu? Die Chance besteht zumindest, da diese am 14. Mai eine Klage einreichten, in der es um zwei Patente von Philips geht.

Eines davon ist bereit im Jahre 2001 eingereicht worden und schützt das sogenannte „Virtual body control device“. Diese Technik erlaubt die Steuerung eines Spielcharakters mithilfe von Gestensteuerung. Das zweite Patent, welches 2009 eingereicht wurde, beschreibt die Möglichkeit, mithilfe einem Eingabegerät und einer Kamera, die Gestensteuerung zu ermöglichen und hört auf den Namen „User interface system based on pointing device“.

Nach Angaben von Philips weiß Nintendo schon seit 2011 von den Patenten und hat keine Antwort von Nintendo und damit keine Lizenzgebühren erhalten. Daher sah sich Philips in der Pflicht die Klage einzureichen. Die Forderungen Philips sind jedoch nicht einfach so zu verdauen, denn diese verlangen den Verkaufs-stop der Wii U und zudem Schadensersatz.

Doch jetzt ist immer noch die Frage offen, warum Philips sich ausgerechnet Nintendo ausgesucht hat, denn Sonys Playstation Move passt genauso exakt zum zweiten Patent und auch Microsofts Kinect hat Ähnlichkeiten mit dem ersten Patent. Wie viel nun wirklich an der Klage dran ist wird dann das Gericht entscheiden und wie die meisten Fälle können wir uns auf lange Wartezeit freuen.

Ist eurer Meinung nach die Klage gerechtfertigt oder findet ihr, dass die Klage ins Leere geht oder aber auch andere Firmen verklagt werden können?

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